Leider bleibt nicht jede Ehe bestehen. Egal ob nach ein paar Monaten oder vielen Jahren – Ist das Paar nicht mehr glücklich miteinander, steht die Trennung ins Haus. Was bei einer Scheidung für Kosten entstehen ist den meisten Leuten im ersten Moment gar nicht klar.
Das Erwachen kommt allerdings spätestens mit der ersten Rechnung. Prinzipiell gilt: Je mehr Sie verdienen und umso mehr Sie sich streiten, desto teurer wird es.
Bei der Scheidung: Kosten für Anwalt und Gericht
Welche Gebühren Sie für Anwälte und das Gericht zahlen müssen, ist nicht frei aus der Luft gegriffen. Fest steht jedoch: Sie sind gezwungen, einen Anwalt zu nehmen. Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund. Diese außenstehende Person kann alles objektiv einschätzen und emotionale Aspekte außen vor lassen. Diese sind verpflichtet, die anwaltliche Gebührenordnung als Abrechnungsgrundlage zu nehmen. Auch für das Gericht gibt es ein Gesetz, welches bei Ihrer Scheidung die Kosten regelt: das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen. Die Grundlage bildet dabei immer Ihr Gegenstands- und Verfahrenswert. Diesen berechnen Sie einfach aus Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen der letzten drei Monate. Haben Sie also beispielsweise zusammen monatlich 4000 EUR netto verdient, beläuft sich Ihr Verfahrenswert auf 12000 EUR. Daraus ergibt sich bei einer einvernehmlichen Scheidungen eine Anwaltsgebühr von etwa 1800 EUR und Gerichtsgebühren über etwa 500 EUR.
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Bei der Scheidung Kosten sparen
Sie können bei Ihrer Scheidung die Kosten senken, indem Sie diese möglichst einvernehmlich gestalten. Je mehr Sie sich streiten und vor Gericht klären müssen, desto mehr wird die Scheidung kosten. Wenn Sie sich mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner komplett außergerichtlich über alles einigen können, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Kostensenkung zu stellen. Eine Verfahrenswertminderung um 30 Prozent ist möglich, wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie außergerichtlich alle Folgen Ihrer Scheidung schriftlich festhalten, vorausgesetzt eine einer einvernehmlichen Scheidung steht bei Ihnen nichts im Weg. Dadurch sparen Sie bei Ihrer Scheidung Kosten von nicht unbedeutender Höhe.
Ein Anwalt genügt
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein einziger Anwalt genügen. Derjenige, der die Scheidung nicht einreicht, braucht dieser nur zuzustimmen und spart sich dadurch den Anwalt. Die Kosten für diesen können sich im besten Fall dann geteilt werden. Nur bei Streitsachen empfiehlt es sich, dass jeder seinen eigenen Anwalt nimmt, denn ein Anwalt darf nicht beide Parteien gleichzeitig vertreten. In diesem Fall bei Ihrer Scheidung die Kosten immens ansteigen.
Pauschal ausrechnen, was eine Scheidung kosten würde?
Eine Pauschale gibt es leider nicht, da bei den Kosten Vielzahl verschiedener Aspekte mit eingeht. Es gibt jedoch online verschiedene Rechner, bei denen sich in berechnen lässt, was Ihre Scheidung kosten könnte. Bei Anwälten können Sie auch nach einem Kostenvoranschlag fragen. Es empfiehlt sich bei verschiedenen Anwälte anzufragen, um das günstigste Angebot wählen zu können.
Wenn eine Scheidung hinter Ihnen liegt, wollen Sie vermutlich nach vorne blicken. Da wollen Sie möglicherweise kein Tattoo mehr am Körper tragen, welches Sie an Ihre ehemalige Liebe erinnert. In diesem Fall bietet Ihnen die professionelle Lasertechnik die Möglichkeit, Tattoos hochwertig und nachhaltig zu entfernen. Mehr hierzu finden Sie auf dieser Seite.